Invalidenrente

Wenn Du als aktives Mitglied der HP Pensionskasse erwerbsunfähig wirst, bist Du allenfalls berechtigt, bis zum ordentlichen Pensionerungsalter eine Invalidenrente zu beziehen, die auf Deinem versicherten Lohn basiert.

Als Invalidenrentner gilst Du nicht mehr als aktives Mitglied. Dies hat aus gesetzlichen Gründen gewisse Änderungen zur Folge:

  • Freiwillige Einkäufe sind nicht mehr möglich
  • Vorbezüge (für Wohneigentumsförderung etc.) sind nicht mehr möglich

Altersguthaben

Vom Eintretenszeitpunkt der Erwerbsunfähigkeit an übernimmt die Pensionskasse Deine jährlichen Pensionskassenbeiträge und schreibt Dir die Standard-Beiträge basierend auf Deinem Alter und versicherten Lohn vor Erwerbsunfähigkeit gut. Zusätzlich wird Dein Altersguthaben wie gewohnt jährlich verzinst zu dem Satz, den der Stiftungsrat festlegt.

Dein Altersguthaben wächst deshalb während Deiner Erwerbsunfähigkeit weiterhin.

Altersrente

Wenn Du das ordentliche Rentenalter erreichst, stoppt die Invalidenrente und erhältst eine Altersrente. Die Altersrente wird genauso berechnet wie für alle anderen Altersrentner:

Dein Altersguthaben * Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung

Ab dem ordentlichen Pensionierungsalter gelten die normalen Bedingungen wie für alle anderen Altersrentner aus.