Home Ownership
Du kannst dein Altersguthaben ganz oder teilweise dazu verwenden, um eine selbstgenutzte Wohnung oder ein Haus zu erwerben oder zu bauen odereine Hypothek zurückzuzahlen.
Dies nennt man Vorbezug. Er ist an Bedingungen geknüpft. Die Liegenschaft, die du mit diesem Geld erwirbst, muss von dir selbst bewohnt werden. Du kannst also keine Ferienwohnung oder ein Haus für deine Kinder damit erwerben.
Anstatt das Geld zu beziehen, kannst du dein Altersguthaben auch der Bank als Sicherheit für die gewährte Hypothek anbieten (Verpfändung). Das solltest du auf jeden Fall prüfen. Denn bei einem Vorbezug reduzieren sich deine Alters- und Todesfallleistungen dem herausgelösten Betrag entsprechend. Bei einer Verpfändung ist dies nicht der Fall, solange keine Pfandverwertung erfolgt.
Der Vorbezug:
- muss an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, wenn du das Wohneigentum verkaufst. Er wird deshalb im Grundbuch eingetragen.
- muss an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, bevor du weitere freiwillige zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse leisten kannst.
- kann an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, um deine künftigen Leistungen zu erhöhen. Die Rückzahlung muss mindestens 20'000 Franken pro Rückzahlung betragen und muss vor Vollendung des 62. Altersjahres erfolgen.
Bitte schau auf Deinem Vorsorgeausweis nach, oder kontaktiere hp@avadis.ch, wieviel von Deinem Sparguthaben Du für die Wohneigentumsförderung verwenden kannst.
Avadis wird Dir auch mitteilen, welche Dokumente wir für die Prüfung des Antrags benötigen. Bitte nimm 3 Monate vor dem geplanten Kauf Kontakt auf mit Ihnen, da die Abwicklung erfahrungsgemäss etwas Zeit in Anspruch nimmt.