Externe Mitgliedschaft

Aktive Versicherte, deren Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt wird, die keinen neuen Arbeitgeber haben und weiterhin AHV-pflichtig sind (d.h. Wohnsitz in der Schweiz), können eine externe Mitgliedschaft in der Pensionskasse beantragen.

Als externes Mitglied trägst Du alle Beiträge selber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).

Sparbeiträge sind freiwillig, Risikobeiträge müssen zwingend bezahlt werden: das versicherte Gehalt für "Risiko" und "Sparen" kann innerhalb der folgenden Grenzen unabhängig voneinander gewählt werden:

  • Der jährliche versicherte Lohn "Risiko" muss zwischen CHF 3'585 und dem vorherigen Lohn liegen und darf das 10-fache der maximalen AHV-Rente (derzeit CHF 28'680) nicht überschreiten
  • Der versicherte Jahreslohn "Sparen" muss zwischen CHF 0 und dem vorherigen Lohn liegen und darf das 30-fache der maximalen AHV-Rente (derzeit CHF 28'680) nicht überschreiten.
  • Der zugrundeliegende Jahreslohn für den versicherten Lohn "Risiko" muss mindestens der gleiche sein wie für den versicherten Lohn "Sparen".

Wenn die externe Mitgliedschaft länger als 2 Jahre dauert, müssen die daraus resultierenden Altersleistungen als monatliche Rentenzahlung bezogen werden. Die Kapitaloption bei Pensionierung ist dann nicht mehr möglich.

Wenn Du planst, Dein Altersguthaben bei Pensionierung ganz oder teilweise in Kapitalform zu beziehen darf die externe Mitgliedschaft nicht länger als 2 Jahre dauern.

Um die externe Mitgliedschaft zu beantragen, kontaktiere bitte die Verwaltung (hp@avadis.ch) oder Kurt Brütsch / Lydia Ackermann für ein persönliches Gespräch.


Für bestehende externe Mitglieder vor 2021:

  • Wenn Sie Ihre externe Mitgliedschaft über 2 Jahre hinaus verlängern möchten, füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und senden Sie es an unsere Verwaltung hp@avadis.ch. Bitte beachten Sie, dass die Kapitaloption bei Pensionierung dann nicht mehr verfügbar ist! Nach einer verlängerten externen Mitgliedschaft müssen Ihre Altersleistungen als monatliche Rentenzahlungen ausgezahlt werden. Die Verlängerung steht nur Mitgliedern zur Verfügung, die zu Beginn ihrer externen Mitgliedschaft älter als 55 Jahre waren.
  • Wenn Sie Ihr versichertes Gehalt (Risiko oder Ersparnis) ändern möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung: hp@avadis.ch
  • Wenn Sie Ihre externe Mitgliedschaft unverändert beibehalten möchten, d.h. Sie möchten sie nicht über 2 Jahre hinaus verlängern, da Sie eine Kapitaloption planen, müssen Sie nichts unternehmen.

FAQs zur neuen externen Mitgliedschaft 2021

Was ändert sich aufgrund der neuen Verordnung 2021?

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die externe Mitgliedschaft kann länger als 2 Jahre dauern, wenn die Altersleistungen als monatliche Rentenzahlung ausgezahlt werden. Dies bedeutet, dass die Kapitaloption im Ruhestand bei Pensionierung nicht mehr möglich ist, wenn die externe Mitgliedschaft länger als 2 Jahre dauert.
  • Sparbeiträge sind freiwillig, nur Risikobeiträge sind noch zwingend: Das versicherte Gehalt für "Risiko" und "Ersparnisse" kann innerhalb bestimmter Grenzen unabhängig voneinander gewählt werden.

Was sind die Kriterien für eine externe Mitgliedschaft?

Die einzige Voraussetzung für eine externe Mitgliedschaft ist, dass Dein Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt wurde.

Kann ich als externes Mitglied bleiben, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?

Nein, sobald Du einen neuen Arbeitgeber hast und in seine Pensionskasse eintrittst, muss die externe Mitgliedschaft gekündigt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn für einen vollständiges Einkauf in die neue Pensionskasse weniger als 2/3 Deiner Ersparnisse in der Pensionskasse benötigt werden.

Wie lange kann ich externes Mitglied bleiben?

  • Wenn du zu Beginn einer externen Mitgliedschaft 55 Jahre oder älter bist, kannst Du bis zum Alter von 65 Jahren ein externes Mitglied bleiben, wenn Du Dich für eine monatliche Rentenzahlung bei Pensionierung entscheidest. Die Kapitaloption ist nicht mehr verfügbar, wenn die externe Mitgliedschaft länger als 2 Jahre dauert.
  • Wenn Du Deine Sparguthaben bei Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital beziehen möchtest, ist die externe Mitgliedschaft auf 2 Jahre begrenzt.
  • Wenn Du zu Beginn einer externen Mitgliedschaft unter 55 Jahre alt bist, ist die Dauer auf 2 Jahre begrenzt.

Was kostet mich die externe Mitgliedschaft?

Als externes Mitglied musst Du alle Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) selbst bezahlen. Diese Beiträge werden als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert. Die Sparbeiträge hängen von Deinem Alter und Deinem Sparplan ab, die Risikobeiträge sind derzeit auf insgesamt 3% festgelegt. Sparbeiträge sind freiwillig, nur Risikobeiträge sind noch ein Muss.

Das versicherte Gehalt für "Risiko" und "Sparen" kann innerhalb der folgenden Grenzen unabhängig voneinander gewählt werden:

  • Das jährliche versicherte Gehalt "Risiko" muss zwischen CHF 3'585 und dem vorherigen Gehalt liegen und darf das 10-fache der maximalen AHV-Rente (derzeit CHF 28'680) nicht überschreiten.
  • Das versicherte Jahresgehalt "Sparen" muss zwischen CHF 0 und dem vorherigen Gehalt liegen und darf das 30-fache der maximalen OASI-Rente (derzeit CHF 28'680) nicht überschreiten.
  • Das zugrunde liegende Jahresgehalt für das versicherte Gehalt "Risiko" muss mindestens das gleiche sein wie für das versicherte Gehalt "Sparen".

Wie werde ich ein externes Mitglied?

Bitte sende das ausgefüllte Antragsformular 3-4 Wochen vor Ende des Arbeitsvertrags an unsere Verwaltung hp@avadis.ch.

Ich bin bereits ein externes Mitglied. Was muss ich tun?

  • Wenn Du Deine derzeitige externe Mitgliedschaft über 2 Jahre hinaus verlängern möchtest, fülle bitte das Antragsformular aus, bevor die Mitgliedschaft die 2-Jahres-Beschränkung erreicht, und sende es an unsere Verwaltung hp@avadis.ch. Bitte beachte, dass die Kapitaloption bei Pensionierung dann nicht mehr verfügbar ist! Nach einer verlängerten externen Mitgliedschaft müssen die Altersleistungen als monatliche Rentenzahlungen ausgezahlt werden.
  • Wenn Du Dein versichertes Gehalt (Risiko oder Sparen) ändern möchten, wende Dich bitte an unsere Verwaltung: hp@avadis.ch
  • Wenn Du Deine externe Mitgliedschaft unverändert lassen möchten, d.h. Du möchtest sie nicht über 2 Jahre hinaus verlängern, z.B. da Du eine Kapitaloption planen, musst Du nichts unternehmen.

Kann ich die externe Mitgliedschaft kündigen?

Du kannst die externe Mitgliedschaft jederzeit kündigen, indem Du mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten an unsere Verwaltung hp@avadis.ch schreibst. Die Pensionskasse kann die externe Mitgliedschaft kündigen, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die externe Mitgliedschaft endet?

Du kannst

  • die Austrittsleistung an die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers oder ein Freizügigkeitskonto zahlen lassen
  • (vorzeitig) pensioniert werden, wenn Du die Kriterien erfüllst, und eine monatliche Rentenzahlung wählen oder einen Kapitalbezug (wenn die externe Mitgliedschaft 2 Jahre nicht überschritten hat) oder die monatliche Rentenzahlung bis längstens Alter 65 aufschieben.

Erhalte ich während der externen Mitgliedschaft immer noch die Zinsgutschrift?

Du erhältst weiterhin die jährliche Zinsgutschrift wie jedes andere aktive Mitglied auch, wenn Du per Stichtag 31. Dezember noch Mitglied bist.


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